HILFE FÜR «VERWAISTE ELTERN»«Erste Hilfe» für betroffene ElternAmtsträgerInnen von der Polizei und Gerichtsmedizin haben neben den medizinischen Fachkräften (Spital, Sanität usw.) eigentlich als erste Personen mit einem ausserordentlichen Todesfall, wie es der plötzliche Kindstod ist, zu tun. Sie müssen zu einem Zeitpunkt mit den Hinterbliebenen in Kontakt treten, der für beide Seiten sehr kritisch und unangenehm sein kann und entsprechend viel menschliche Kompetenz verlangt.Nachfolgend sind einige Punkte aufgelistet, was sich betroffene Eltern in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall wünschten: Verständnis: In dieser ersten «Schock»-Phase ist die Überforderung oft derart, dass die Relationen zum Umfeld verloren gehen. Das eigene Leid ist subjektiv im Moment das Schlimmste, was es auf der Erde gibt. Die Gefühle entwickeln oft eine Eigendynamik, die sehr schwer zu kontrollieren ist und wir sind der Meinung, dass dies gebührend berücksichtigt werden sollte und nicht unnötig unterdrückt wird. Einfühlung: Jedes Wort, jede Tat wiegt in der ersten Zeit doppelt und hat eine bedeutende Langzeitwirkung, wie im positiven so leider auch im negativen. Eine ehrliche Betroffenheit ist nie Fehl am Platz und bewahrt auch vor allzu schnellen Vermutungen, Schlüssen und Schuldzuweisungen, die womöglich noch geäussert werden. Aufklärung: Gerade bei einem Todesfall wie dem Plötzlichen Kindstod ist eine rasche erste und sachliche Aufklärung sehr wichtig, damit die Eltern dieses Ereignis möglichst von Anfang an «einordnen» können. Die quälenden Fragen, Spekulationen und Schuldgefühle beginnen in den ersten Momenten des Alleinsein und eine entsprechende Aufklärung kann eine grosse Hilfe sein. Weisung: Die Eltern haben ein Recht auf sachliche Erläuterungen zur Rechtslage sowie über das amtliche Vorgehen. Rechte und Pflichten sind gleichermassen bekannt zu machen, da sie nicht nur Auflagen beinhalten, sondern auch Schutz für die Eltern bedeuten. Das ganze rechtliche, protokollarische und gerichtsmedizinische Vorgehen sollte erläutert werden, da die Eltern wissen wollen, was mit ihrem (für sie noch nicht unbedingt) toten Kind geschieht. Auch sind sie froh, wenn jemand sie in schwierigen Fragen wie z.B. der Obduktion oder der Aufbahrung usw. zu ihrem Besten informiert und berät. Oft möchten die Eltern die Situation selber beeinflussen können. Dazu müssen sie allerdings genügend Zeit und die Möglichkeit zum Agieren erhalten. Da in diesen Tagen alle amtlichen Angelegenheiten sehr widerwärtig sind, ist es sehr hilfreich, wenn sie möglichst minimal und im privaten Rahmen erledigt werden können. Vorladungen auf den Polizeiposten usw. wecken nur unnötige Emotionen. Begleitung: in einer solchen Situation haben viele betroffene Eltern das Gefühl, dass sie gar nicht selber agieren können, weil. viele (vermeintliche) Sachzwänge ihr Handeln bestimmen. Die Hilfe, die eine begleitende Person anbieten kann, besteht deshalb vor allem darin, den Eltern genügend Zeit zu verschaffen, damit diese selber handeln können. Dabei gibt es einige wesentliche Punkte, die unbedingt berücksichtigt werden sollten. Diese Handlungen haben einen enormen Einfluss auf die Trauerarbeit. Sie können nicht im Nachhinein erledigt werden, weil dann der richtige Zeitpunkt ganz einfach vorbei sein wird:
Für ein gutes Stück der Begleitung bezüglich obigen Punkten durch die Kontaktpersonen der «ersten Stunde» sind die betroffenen Eltern sehr dankbar. |
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